Investition in klimafreundliche LED Beleuchtung werden wieder mit bis zu 40% belohnt

Stellen Sie bis zum 30. September 2016 Ihre Anträge.

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“) Klimaschutzprojekte in Kommunen. Das Interesse an der Kommunalrichtlinie ist groß: Seit 2008 wurden knapp 9.000 Projekte in rund 3.000 Kommunen gefördert.

Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium die Förderung ausgeweitet. Die Erweiterung bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen
  • Kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt
  • Green IT: Neue Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren
  • Förderung für den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas
  • Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bei allen investiven Maßnahmen

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