EU-Gesetzgebung: Verbot von Halogenlampen ab dem 1.September 2018

Schritt für Schritt werden in Europa stromfressende elektrische Geräte aus dem Verkehr gezogen. Die Beleuchtung ist ein Teil davon. Am 1. September 2018 tritt die letzte Stufe der EU-Gesetzgebung (Verbot von Halogenlampen) in Kraft. Halogenlampen werden dann für den Weiterverkauf auf dem europäischen Markt nicht mehr hergestellt bzw. importiert.

Welche Lampen sind betroffen?
Alle Halogen-Leuchtmittel mit einer geringeren Energieeffizienzklasse als Klasse B, welche ohne Trafo betrieben werden und rundum Licht abgeben. Die meisten dieser Lampen sind mit E27- oder E14-Fassungen ausgestattet.

Gibt es Ausnahmen?
Ja. Halogenlampen mit Energieklasse C und R7s- und G9 Fassung sowie Halogenleuchtmittel, für die es aufgrund ihrer besonderen Funktion keine Alternativen gibt, sind vom Verbot ausgenommen.

Was ist zu tun?
Das Verbot richtet sich im ersten Schritt an Produzenten und Hersteller von Halogenlampen. Endkunden sind in der Regel erst betroffen, wenn der Handel keine Halogenlampen mehr zum Verkauf anbietet.

Wie werden Halogenlampen entsorgt?
Halogenlampen lassen sich ganz bequem im Restmüll entsorgen, da es sich bei den Bestandteilen einer Halogenlampen im Wesentlichen um Metall und Glas handelt.